Frequently Asked Questions (Häufig gestellte Fragen)
F: Kann ich die Rechnung bei der Steuer einreichen?
A: Da ein Dolmetscher offiziell abzurechnende und zu versteuernde
Leistungen erstellt, können die Leistungen eines Dolmetschers oder
Übersetzers in vielen Fällen steuerlich als „Werbungskosten“
steuermindernd geltend gemacht werden.
Deswegen empfehle ich, sich immer die Rechnungen aushändigen zu
lassen und aufzubewahren. Auch Kostenangebote sollten immer
schriftlich nachweisbar sein. Dolmetscherrechnungen unterliegen auch
der Mehrwertsteuer, so können diese
bei Vorsteuerabzugsberechtigten ebenfalls geltend gemacht werden.
Nähere Einzelheiten hierzu erfahren Sie von Ihrem Steuerberater oder
dem Finanzamt.
Für Übersetzungen, die für die Einreichung bei Behörden vorgesehen sind, ist es sinnvoll, die
richtigen Wege zu beschreiten:
F: Wie ist der Ablauf bei einer Heiratsurkunde aus Thailand für das
Standesamt in Deutschland?
A: Hier brauchen Sie die Original Heiratsurkunde aus Thailand mit
einem Legalisierungsvermerk der Deutschen Botschaft in Bangkok.
Diese Unterlage reichen Sie bitte bei mir ein. Wenn einer der
Ehepartner bereits über einen Paß verfügt, in dem der Name von Thai
in lateinische Buchstaben transscribiert wurde, wird auch eine
Kopie
des Passes benötigt, damit eine einheitliche Schreibweise für
deutsche Urkunden gewährleistet wird. Bitte mailen Sie mir diese
Urkunden vorab, damit ich für Sie den Preis kalkulieren kann.
Weitere Infos hier
F: Wie ist der Ablauf einer Heiratsurkunde aus Deutschland?
A: Hier brauchen Sie die Heiratsurkunde mit einem
Legalisierungsvermerk aus dem Einwohnerzemtralamt,
Amsinkstraße 34 (Hamburg).
In anderen Bundeländern sind oft die Stadtverwaltung, Landratsämter und das
Innenministerium für die Legalisierung zuständig. Diese Urkunde wird dann
ins Thailändische übersetzt und das Original dieser Urkunde wird mit
der Übersetzung fest verbunden
zur Legalisierung an die
Thailändische Botschaft in Berlin gegeben. Danach kann die Urkunde
in Thailand eingereicht werden zur Nachlegalisierung im
Außenministerium unter der Anschrift der zuständigen Abteilung (nur
dort): Lagalization Division, Department of Consular Affairs,
Ministry of Foreign Affäirs, 123 Chaengwatthana Road, Laksi, Bangkok
10210; Tel: +6625751056-59 . Wenn einer der Ehepartner bereits
über einen Paß verfügt, in dem der Name von Thai in lateinische
Buchstaben transscribiert wurde, wird auch eine Kopie des Passes
benötigt, damit eine einheitliche Schreibweise für deutsche Urkunden
gewährleistet wird. Bitte mailen Sie mir diese Urkunden vorab, damit
ich für Sie den Preis kalkulieren kann. Es ist sinnvoll sich gleich
mehrere Ausfertigungen der Urkunde geben zu lassen, denn meistens
bekommen Sie die Urkunde aus Thailand nicht zurück. Bitte mailen Sie
mir diese Urkunden vorab, damit ich für Sie den Preis kalkulieren
kann.
Hinweis: Je nach Zuständigkeiten können die Abwicklungen einige Zeit dauern.
Wichtig: Wenn sie Ihre Unterlagen bei der Thailändischen Botschaft einreichen, machen Sie bitte zuvor von der übersetzten Unterlage eine Fotokopie, die Sie bitte mit einreichen. Bitte trennen Sie dabei auf keinen Fall die Heftung und den Siegelfaden. Bei Einrechung per Post an die Thailändische Botschaft, vergessen Sie bitte nicht, einen frankierten Rückumschlag beizulegen. Für Beglaubigungen durch die Botschaft wird dort meistens ein Antragsformular auszufüllen sein.
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F: Wie ist der Ablauf bei einer Scheidungsurkunde aus Deutschland?
A: Die Scheidungsurkunde eines Gerichtes in Deutschland muss mit
einem Rechtskraftvermerk
des Gerichtes versehen sein,
und einer Legalisierung durch das zuständige Landgerichtin dem das
Präsidium des Gerichtes die Rechtmäßigkeit der Urkunde bestätigt.
Das
zuständige Landgericht kann man sich selbst heraussuchen. Diese Urkunde wird dann
durch mich ins Thailändische übersetzt und das Original
dieser Urkunde wird mit der Übersetzung und meiner Beglaubigung fest verbunden
mit einer zusätzlichen Kopie zur
Legalisierung an die Thailändische Botschaft in Berlin gegeben.
Danach kann die Urkunde in Thailand eingereicht , werden zur
Nachlegalisierung im Außenministerium unter der Anschrift der
zuständigen Abteilung (nur dort): Lagalization Division,
Department of Consular Affairs, Ministry of Foreign Affäirs, 123
Chaengwatthana Road, Laksi, Bangkok 10210; Tel: +6625751056-59. Wenn einer
der Ehepartner bereits über einen Paß verfügt, in dem der Name von
Thai in lateinische Buchstaben transscribiert wurde, wird auch eine
Kopie des Passes benötigt, damit eine einheitliche Schreibweise für
deutsche Urkunden gewährleistet wird. Bitte mailen Sie mir diese
Urkunden vorab, damit ich für Sie den Preis kalkulieren kann.
Scheidungsurteile werden nur teilweise übersetzt und zwar nur der
Teil, der für die Personenstandsänderung der Behörden in Thailnad
benötigt wird. Es ist
sinnvoll sich gleich mehrere Ausfertigungen der Urkunde geben zu
lassen, denn meistens bekommen Sie die Urkunde aus Thailand nicht
zurück. Bitte mailen Sie mir diese Urkunden vorab, damit ich für Sie
den Preis kalkulieren kann.
Hinweis: Je nach Zuständigkeit des Landgerichtes kann die Abwicklung einige Zeit beanspruchen.
Wichtig: Wenn sie Ihre Unterlagen bei der Thailändischen Botschaft einreichen, machen Sie bitte zuvor von der übersetzten Unterlage eine Fotokopie, die Sie bitte mit einreichen. Bitte trennen Sie dabei auf keinen Fall die Heftung und den Siegelfaden. Bei Einrechung per Post an die Thailändische Botschaft, vergessen Sie bitte nicht, einen frankierten Rückumschlag beizulegen. Für Beglaubigungen durch die Botschaft wird dort meistens ein Antragsformular auszufüllen sein.
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F: Heirat in Deutschland- welchen Nachnamen?
A: Nach dem Namensrecht in Deutschland sind Nachnamen als
Doppel-Namen möglich. Diese Namen mit Bindestrich werden in Thailand
nach dem dort geltenden Namensrecht nicht akzeptiert. Bitte
entscheiden Sie sich rechtzeitig welchen Ehenamen Sie führen wollen,
denn bei der Übersetzung der Eheurkunde darf kein Doppel-Name
erscheinen. Falls bei der Eheschließung zunächst ein Doppel-Name
eingetragen wurde, muss zunächst eine Änderung beim Standesamt
beantragt werden. Nähere Auskünfte sind auch bei der Königlich Thailändischen
Botschaft zu erfragen.
F: Wie ist der Ablauf einer Sterbeurkunde aus Deutschland?
A: Hier brauchen Sie die Sterbeurkunde mit einem
Legalisierungsvermerk aus dem Einwohnerzemtralamt
Amsinkstraße 34 (Hamburg).
In anderen Bundeländern sind oft die Landratsämter und das
Innenministerium für die Legalisierung zuständig. Diese Urkunde wird dann
ins Thailändische übersetzt und das Original dieser Urkunde wird mit
der Übersetzung fest verbunden
zur Legalisierung an die
Thailändische Botschaft in Berlin gegeben. Danach kann die Urkunde
in Thailand eingereicht werden zur Nachlegalisierung im
Außenministerium unter der Anschrift der zuständigen Abteilung (nur
dort): Lagalization Division, Department of Consular Affairs,
Ministry of Foreign Affäirs, 123 Chaengwatthana Road, Laksi, Bangkok
10210; Tel: +6625751056-59. Wenn einer der Ehepartner bereits
über einen Paß verfügt, in dem der Name von Thai in lateinische
Buchstaben transscribiert wurde, wird auch eine Kopie des Passes
benötigt, damit eine einheitliche Schreibweise für deutsche Urkunden
gewährleistet wird. Bitte mailen Sie mir diese Urkunden vorab, damit
ich für Sie den Preis kalkulieren kann. Es ist sinnvoll sich gleich
mehrere Ausfertigungen der Urkunde geben zu lassen, denn meistens
bekommen Sie die Urkunde aus Thailand nicht zurück. Bitte mailen Sie
mir diese Urkunden vorab, damit ich für Sie den Preis kalkulieren
kann.
Wichtig: Wenn sie Ihre Unterlagen bei der Thailändischen Botschaft einreichen, machen Sie bitte zuvor von der übersetzten Unterlage eine Fotokopie, die Sie bitte mit einreichen. Bitte trennen Sie dabei auf keinen Fall die Heftung und den Siegelfaden. Bei Einrechung per Post an die Thailändische Botschaft, vergessen Sie bitte nicht, einen frankierten Rückumschlag beizulegen. Für Beglaubigungen durch die Botschaft wird dort meistens ein Antragsformular auszufüllen sein.
Weitere Infos und Gebühren der Gotschaft hier
F: Gleichgeschlechtliche Ehe und Lebenspartnerschaft in Deutschland- welchen Nachnamen?
A: Nach dem Namensrecht in Deutschland können die Partner den Nachnamen
des anderen Partners annehmen. Dieses gilt aber nur gemäß dem
Namensrecht in Deutschland. In Thailand gibt es bislang nicht die
eingetragene Lebenspartnerschaft oder gleichgeschlechtliche Ehe. Entsprechend gibt es auch nicht
die Änderung des Nachnamens in der Folge der Eintragung einer
Lebenspartnerschaft oder gleichgeschlechtlichen Ehe. Deswegen ist es sinnvoll, bei thailändischer
Staatsbürgerschaft, den thailändischen Nachnamen beizubehalten.
Nähere Auskünfte sind auch bei der Königlich Thailändischen
Botschaft zu erfragen.
F: Geburt eines
Kindes anzeigen?
A: Jeder thailändische Staatsbürger, der mit einer Person aus dem
Ausland ein Kind bekommt, kann eine Anzeige bei der thailändischen
Botschaft einreichen. Danach kann dieses Kind die thailändische
Staatsbürgerschaft und den thailändischen Pass erlangen. Es ist
wichtig daran zu denken, dass diese Möglichkeit bis zum 20.
Lebensjahr besteht. Männer müssen allerdings damit rechnen, in
Thailand zum Wehrdienst eingezogen zu werden.
Für die Geburtsanzeige bei der Botschaft bedarf es nur einer
persönlichen Antragstellung durch die Eltern. Die Eltern veranlassen
dieses gemeinsam, wenn ein gemeinsames Sorgerecht vorliegt, oder
einzelne Elternteile, wenn kein weiterer Sorgeberechtigter besteht.
Hier werden verschiedene Unterlagen benötigt. Wenn es sich um ein
Kind aus einer Ehe handelt müssen die Urkunden, die unten aufgeführt
werden, in Original mit einer Legalisierung vorgelegt werden diese
Urkunden sollen dann ins thailändische übersetzt sein. Von den
übersetzten Urkunden bitte jeweils eine Kopie herstellen und mit
einreichen.
Bitte die übersetzten Originale beim Kopieren nicht voneinander
trennen. Es werden benötigt: Zweimal die Heiratsurkunde der Eltern
oder eventuell ein rechtskräftiges Scheidungsurteil mit einer
Bescheinigung über die Vaterschaft Anerkennung, zwei Kopien des
Reisepasses und des Personalausweises des Vaters, zwei Kopien des
Reisepasses und oder des Personalausweises und das des Hausregisters
der Mutter, zwei Kopien der deutschen Meldebestätigung eine
Einverständniserklärung des nicht thailändischen Elternteils dass
das Kind die thailändische Staatsbürgerschaft annehmen darf. Hierfür
erhalten Sie einen Vordruck über die Botschaft. Zwei Kopien der
thailändischen Übersetzung der Heiratsurkunde der Eltern mit der
thailändischen Geburtsurkunde jedes der älteren Geschwister, die von
den gleichen Eltern sind, sofern diese vorhanden sind.
Möglicherweise verlangt die Botschaft weitere Unterlagen.
Für Beglaubigungen durch die Botschaft wird dort meistens ein Antragsformular auszufüllen sein.
Weitere Infos
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